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Im Bereich Energieberatung führen wir für Sie
folgende Arbeiten aus:


1.)

Erstellung von Energieausweisen

  • Bedarfsausweis für Neubauten
  • Bedarfsausweis für Bestandsgebäude
  • Bedarfsausweis für öffentliche Gebäude
  • Bedarfsausweis für Nicht-Wohnungsbau
  • Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäuden

Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?

  • Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand - ab 1.10.2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.
  • Energieausweise für Bestandsgebäude - bei Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend für:
    • Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965 ab 1. Juli 2008
    • Wohnbestand erbaut ab 1.01.1966 ab 1. Januar 2009
    • Nichtwohnbestand ab 1. Juli 2009.
  • Öffentliche Energieausweise als Aushang für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr - verpflichtend ab 01.07.2009.

Unsere Legitimierung: Zulassung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der DENA siehe dazu www.dena.de

2.)

Vor-Ort Beratung

gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Vor-Ort-Beratungs-Programm wurde mit leicht veränderten Richtlinien und Zuschüssen bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Im Rahmen dieses Programms werden unabhängige Energiegutachten für Wohngebäude staatlich gefördert.

Unsere Legitimierung: Zulassung zur Ausstellung von Vor-Ort-Beratungen des BAFA siehe auch www.bafa.de

3.)

Zuarbeiten zu Förderprogrammen der KfW

• CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten - und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

• Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert.

Energieberatung